Berechtigungsprüfung NRW-Landesverwaltung
Prüfung,
ob die Berechtigung als Mitglied der NRW-Landesverwaltung AKTIV ist.
Zur Prüfung gehen Sie bitte wie nachfolgend beschrieben vor:

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1. Anmeldung
Hierzu im Feld "eMail" die eMail-Adresse eingeben unter Sie sich im Knastladen angemeldet haben und die Berechtigung beantragt wurde.
Im Feld "Passwort" das von Ihnen vergeben wurde.
Bei gemeinschaftlich genutzten eMail-Adresse wie bspw. verwaltung@jva-xyz.nrw.de geben Sie bitte das entsprechende Passwort ein.
Zur Bestätigung der Eingabe klicken Sie bitte auf "Anmelden".

2. Artikelsuche
Geben Sie folgende Artikelnummer in das Eingabefeld bei der Artikelsuche ein: 9900990099
Klicken Sie auf "GO!".
Ergebnisse:
1. Wenn Ihnen die entsprechende Berechtigung fehlt, dann werden keine Artikel aufgelistet.

Falls Sie dennoch als Mitglied der NRW-Landesverwaltung berechtigt sein sollten, haben sie drei Möglichkeiten:
- Prüfen Sie Ihre Anmeldung im Knastladen wie oben beschrieben.(Möglicherweise wurde ein falsches Konto verwendet oder die Anmeldung im Knastladen hat nicht richtig funktioniert.)
- Die Berechtigung ist durch die Behörde noch nicht angemeldet worden, dann klicken Sie bitte den nachfolgenden eMail-Link an und senden die eMail ab (weitere Eintragungen sind hier nicht erforderlich). Anschließend erhalten Sie eine automatische Antwort mit den entsprechenden Informationen und Hinweisen zur Anmeldung als "NRW-Landesverwaltung".
Knastladen.de Servicestelle NRW-Landesverwaltung
- Falls Sie bereits
- ein Konto im Knastladen eröffnet haben,
- von Ihrer Behörde als berechtigt an den Knastladen gemeldet wurden und
- die Rückmeldung per eMail erhalten haben, dass Ihnen die Berechtigung eingeräumt wurde,
dann können Sie sich auch direkt an die Kollegen unserer Servicestelle wenden (Telefon 02305 983-911 und -916).
2. Wenn die Berechtigung "NRW-Landesverwaltung" AKTIV ist, dann wird Ihnen ein Treffer angegezeigt.





