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Wichtiger Hinweis bei der Bestellung von Büromöbel:
Innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt die Lieferung von Büromöbeln bis hinter der ersten Tür versandkostenfrei.
Der voraussichtliche Liefertermin wird Ihnen durch die jeweilige Justizvollzugsanstalt nach Zahlungseingang mitgeteilt.
Im übrigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellen wir Ihnen die Büromöbel grundsätzlich zur Abholung bereit.
Die herstellende Justizvollzugsanstalt setzt sich mit Ihnen bezüglich der Abholungsmodalitäten nach Zahlungseingang in Verbindung. Auf Wunsch sind wir gerne bei der Vermittlung einer Spedition behilflich.
Besonderer Hinweis:
Bei der Beschaffung der Materialien für die Herstellung unseres Standardmöbelprogramms wurden die Vorgaben des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME), Innenministeriums (IM), Finanzministeriums (FM), Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und Ministeriums für Bauen und Verkehr (MBV) des Landes Nordrhein-Westfalen zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 23.03.2010 sowie des Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWME) zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz vom 12.04.2010 berücksichtigt.
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