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NRW-Landesverwaltung

Zugang als Mitglied der NRW-Landesverwaltung

Zugang zu diesem Bereich wird nur solchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, welche für die Beschaffungen und Bestellungen  ihrer Behörde zuständig sind. Über diesen Zugang sind keine privaten Bestellungen zugelassen.

Woran ist zu erkennen, ob ein entsprechender Zugang bereits eingerichtet ist?

Wenn eine Bedienstete oder ein Bediensteter bereits ein einen Zugang erhalten hat, erscheint nach der Anmeldung direkt unterhalb der Anmeldebox ein entsprechender Hinweis.

Wie erhalten berechtigte Bedienstete einen entsprechenden Zugang?

Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

  1. Wenn Sie noch kein Konto im Knastladen eröffnet haben, melden Sie sich unter Ihrer persönlichen dienstlichen eMail-Adresse im Knastladen an.
  2. Wenn ein entsprechendes Konto im Knastladen unter der persönlichen dienstlichen eMail-Adresse eingerichtet wurde, benötigen wir von Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten bzw. von Ihrer vorgesetzten Dienststelle eine eMail die folgende Angaben enthalten muss:
    - Das Sie berechtigt sind, als Mitglied der NRW-Landesverwaltung für Ihre Behörde Bestellungen zu tätigen.
    - Die persönliche dienstliche eMail-Adresse unter der Sie sich im Knastladen angemeldet haben.
    Die eMail ist zu richten an: Service.Knastladen@jva-castrop-rauxel.nrw.de
  3. Sobald die Freischaltung als berechtigtes Mitglied der NRW-Landesverwaltung erfolgt ist, erhalten die freigeschalteten Bediensteten direkt eine Bestätigungs-eMail.
  4. Erst danach können entsprechende Bestellungen getätigt werden.